Gleiches Recht für alle
publiziert: DBJ-Newsletter, 2004, 3 Autor: Dr. Alexandra Knell Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, Alters, seiner ethnischen oder Religionszugehörigkeit sowie aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden. So sieht es das neue österreichische Gleichbehandlungsgesetz vor, das am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz setzt zwei EU-Richtlinien (Antirassismusrichtlinie und Rahmen-Gleichbehandlungsrichtlinie) um. Ungleichbehandlungen sollen künftig stärker geahndet werden. Einer der zentralen Bereiche des neuen Gesetzes ist das Gleichbehandlungsgebot in der Arbeitswelt. Demnach darf niemand aufgrund des Geschlechtes oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden, insbesondere nicht bei
· Begründung des Arbeitsverhältnisses
· Festsetzung des Entgelts
· Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
· Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung
· beruflichem Aufstieg
· sonstigen Arbeitsbedingungen
· Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das neue Gleichbehandlungsgesetz ist anwendbar auf
· privatrechtliche Arbeitsverhältnisse,
· Zugang zu allen Formen der Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung sowie
· Mitgliedschaft in einer ArbeitnehmerInnen- oder ArbeitgeberInnen-Organisation, und zwar einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Organisationen,
· Bedingungen für den Zugang zur selbständigen Erwerbstätigkeit
Darüber hinaus ist das Gesetz auch auf arbeitnehmerähnliche Personen und jene Personen erweitert worden, die von einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich nach Österreich entsandt werden.
(Sexuelle) Belästigung
Sexuelle Belästigung von DienstnehmerInnen war schon bisher verboten. Neu ist, dass auch Belästigungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses (z.B. im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung) ausdrücklich als diskriminierend und daher verboten gelten. Darüber hinaus wird durch das neue Gesetz auch verbale Belästigung als diskriminierend eingestuft. Sehen sich daher DienstnehmerInnen mit Sprüchen wie "Frauen an den Herd" oder „Tschuschen gehören nicht hierher“ konfrontiert, so können sie sich auch gegen diese Form der Belästigung zur Wehr setzen.
Stellenausschreibungen
ArbeitgeberInnen sowie ArbeitsvermittlerInnen dürfen einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehen Tätigkeit.
Arbeitsplätze dürfen weiters nicht in diskriminierender Weise ausgeschrieben werden (z.B. Höchst- oder Mindestalter), es sei denn, das betreffende Merkmal stellt auf Grund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung dar, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.
Rechtsfolgen
Bei Gesetzesübertretungen muss grundsätzlich der "diskriminierungsfreie Zustand" wieder hergestellt werden (z.B. Bezahlung der Entgeltdifferenz, Gewährung einer Beförderung). Darüber hinaus hat der oder die Betroffene Anspruch auf Schadenersatz, teilweise auch auf Ersatz des immateriellen Schadens. Für den Bereich der Stellenausschreibung gibt es darüber hinaus Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 360 Euro. Eine wesentliche Erleichterung bringt das Gesetz im Punkt "Beweis": Der/die Beklagte muss in Gerichtsverfahren nämlich künftig beweisen, dass eine Diskriminierung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vorliegt.
Klicken Sie hier für die druckerfreundliche Version
Disclaimer: Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und können keine rechtliche oder sonstige Beratung sein oder ersetzen. Daher übernehmen wir keine Haftung für allfälligen Schadenersatz.
The material contained in this website is provided for general information purposes only and does not constitute legal or other professional advice. We accept no responsibility for loss which may arise from reliance on information contained on this site.
|