Search [Alt]+[s]    Home [Alt]+[1]    News [Alt]+[2]    Company [Alt]+[3]    of [Alt]+[4]    Team [Alt]+[5]    Publications [Alt]+[6]    Recruitment [Alt]+[7]    us [Alt]+[8]    [Alt]+[9]
 
HOME HOME  
 
   
Austrian Law Firm of the Year 2010

Vorzeitiger Austritt


published in: Die Presse, 2006, 1.7.2006
Author: Mag. Thomas Angermair

Von dem Umstand, ob ein Dienstverhältnis durch Kündigung, Entlassung oder Austritt endet, hängen weitreichende finanzielle Folgen ab (Anspruch auf Abfertigung, Kündigungsentschädigung etc). Immer wieder stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie das Fernbleiben eines Arbeitnehmers vom Dienst, das ja unterschiedliche Ursachen haben kann, zu werten ist:

Das bloße Nichterscheinen am Arbeitsplatz rechtfertigt für sich allein jedenfalls noch nicht die Annahme, dass ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Dienstverhältnis austreten will, sondern es müssen noch weitere Umstände hinzutreten. Dies hat der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung wieder einmal klargestellt (OGH 6.10.2005, 8 ObA 60/05i).

Im konkreten Fall wurde eine Arbeitnehmerin nach einer Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber, bei der sie eine bestimmte Gehaltsabrechnung eingefordert hatte, mit sofortiger Wirkung dienstfrei gestellt. Die Arbeitnehmerin übergab ihrem Chef darauf hin die Büroschlüssel und ging nach Hause. Der OGH sah darin kein Verhalten, dem zweifelsfrei eine Absicht der Arbeitnehmerin auf sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entnehmen sei, zumal sich die Arbeitnehmerin unmittelbar danach auch noch ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt hat. Es lag somit kein Austritt vor.

Für den Originalartikel bitte klicken Sie hier.


Click here for printerfriendly format

Disclaimer: The material contained in this website is provided for general information purposes only and does not constitute legal or other professional advice. We accept no responsibility for loss which may arise from reliance on information contained on this site.

Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der allgemeinen Erstinformation und können keine rechtliche oder sonstige Beratung sein oder ersetzen. Daher übernehmen wir keine Haftung für allfälligen Schadenersatz.