Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt wurde, dort erkrankt? In EWR-Staaten ist dies aufgrund spezieller Regelungen (für befristete Zeit) weitgehend unproblematisch. Doch wer trägt die Kosten einer ärztlichen Behandlung im EWR-Ausland? Bei Auslandsentsendungen, also wenn ein Arbeitnehmer, der normalerweise in Österreich beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber vorübergehend im Ausland beschäftigt wird, bleibt der bisherige Arbeitsvertrag weiterhin aufrecht, und es wird zusätzlich eine Entsendungsvereinbarung geschlossen.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist ratsam
Wird der Arbeitnehmer in einen Staat entsandt, mit dem kein spezielles Sozialversicherungsabkommen besteht, so kann dies für den Arbeitgeber im Krankheitsfall teuer werden: Der entsandte Arbeitnehmer kann sich vor Ort privat behandeln lassen und erhält die Kosten von seinem Arbeitgeber ersetzt. Der Arbeitgeber seinerseits hat zwar Anspruch darauf, sich diese Kosten vom österreichischen Versicherungsträger erstatten zu lassen, doch der Betrag ist begrenzt: Es werden nur jene Kosten ersetzt, die bei einer Behandlung in Österreich angefallen wären. Daher empfiehlt es sich, eine private Krankenversicherung abzuschließen, wobei im Rahmen der Entsendungsvereinbarung geregelt werden sollte, wer die Versicherungsprämien trägt.
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